EXW – also „Ex Works“ oder „ab Werk“ – klingt einfach und sicher für Sie als Verkäufer. Aber beim Export kann diese Klausel richtig teuer werden. Ohne den richtigen Nachweis drohen 19 % Umsatzsteuer – aus Ihrer eigener Tasche.
Was bedeutet EXW eigentlich?
Mit der Incoterms-Klausel EXW stellen Sie als Verkäufer die Ware nur bereit, zum Beispiel auf Ihrem Betriebshof. Alles Weitere – Abholung, Transport und Exportabwicklung – übernimmt der Käufer.
Soweit gut.
Das Problem: Kein Nachweis über die Ausfuhr
Sobald der Käufer die Ware bei Ihnen abholt und eigenständig exportiert, haben Sie keinen Einfluss mehr auf den Versandablauf und in der Regel auch keinen schriftlichen Beleg, dass die Ware tatsächlich ausgeführt wurde.
Der EXW-Incoterm im Vertrag gibt Ihnen auch keinen Anspruch gegen den Käufer auf Lieferung eines Nachweises.
Dieser Nachweis ist aber steuerlich von zentraler Bedeutung.
Warum der Ausfuhrnachweis so wichtig ist
Laut § 6 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes kann ein Export in ein Nicht-EU-Land in Deutschland umsatzsteuerfrei sein. Nach §6a des Umsatzsteuergesetzes kann auch ein Export in ein anderes EU-Land in Deutschland umsatzsteuerfrei sein.
Aber: Selbst wenn die Ware exportiert wurde – ohne tauglichen Nachweis erkennt das Finanzamt die Steuerfreiheit nicht an (§§ 8-11 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)).
Folge: nachträglich 19 % Umsatzsteuer
Wenn Sie keinen Nachweis vorlegen können, wird Ihre Lieferung im Rahmen einer Betriebsprüfung steuerlich behandelt wie ein ganz normaler Verkauf innerhalb Deutschlands.
Das heißt: Sie schulden 19 % Umsatzsteuer ohne diese vom Käufer zu erhalten.
Ein Beispiel:
Sie verkaufen eine Maschine für 100.000 € netto an ein Unternehmen in der Schweiz – EXW.
Der Käufer holt die Maschine selbst in Deutschland ab.
Sie bekommen keinen Exportnachweis.
Das Finanzamt fordert von Ihnen nachträglich 19.000 € Umsatzsteuer zzgl. Zinsen.
Bitter.
Unter anderem deshalb wird EXW auch oft nur für den nationalen Verkehr empfohlen.
Lösungsvorschlag
Verkäufer sollten den Käufer im Vertrag verpflichten, den erforderlichen Exportnachweis zu liefern. Alternativ können im Vertrag andere Incoterms gewählt werden, sodass der Verkäufer ebenfalls einen Exportnachweis erhält.